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Geldwäscheprävention für Ihre Kanzlei.

Behalten Sie offene Unterlagen und Prüfschritte im Blick. Normagon hält Mandanteninformationen, Nachweise und Entscheidungen in einer geschützten Fallakte zusammen. Auch wenn die Bearbeitung wechselt.

Kanzleilösung kennenlernen

Ein gemeinsamer Stand für Ihre GwG-Dokumentation.

Die Einordnung des Mandats festhalten

Dokumentieren Sie, warum Sie ein Mandat als geldwäscherechtlich relevant einordnen, welche Informationen zugrunde liegen und wer die Einordnung geprüft hat. Auch offene Fragen und abweichende Bewertungen bleiben nachvollziehbar.

Beteiligte und wirtschaftlich Berechtigte dokumentieren

Erfassen Sie Personen, Unternehmen, Vertretungsverhältnisse sowie Angaben zu Eigentum und Kontrolle. Halten Sie Erklärungen, Quellen und Prüfungsergebnisse getrennt und nachvollziehbar fest.

Prüfungen und Entscheidungsgründe dokumentieren

Ordnen Sie die Risikobewertung und Sorgfaltsprüfungen dem jeweiligen Mandat zu. Halten Sie fehlende Unterlagen, zusätzliche Prüfbedarfe und die Gründe Ihrer Entscheidungen fest. Eine gesonderte fachliche Prüfung bleibt erkennbar.

Sensible Fallakten geschützt bearbeiten

Begrenzen Sie den Zugriff auf ausdrücklich berechtigte Personen. Halten Sie Beobachtungen, fachliche Entscheidungen und geschützte Nachweise zusammen; allgemeine Administrationsrechte ersetzen keine Fallberechtigung.

Für Kanzleien mit geldwäscherechtlich relevanten Mandaten.

Für verantwortliche Berufsträger, Geldwäschebeauftragte und Mitarbeitende, die relevante Mandate gemeinsam bearbeiten. Besonders bei Immobilien- oder Unternehmenstransaktionen müssen Angaben, Beteiligungsverhältnisse und Bewertungen zusammenpassen. Normagon schafft dafür eine gemeinsame Arbeitsgrundlage mit gezieltem Zugriff.

Fragen aus der Kanzleipraxis

Ist jedes anwaltliche Mandat vom GwG erfasst?

Nein. Bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten hängt die Verpflichteteneigenschaft von den Tätigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG ab. Die Einordnung muss zum konkreten Mandat passen. Normagon bietet Raum, diese fachliche Entscheidung mit ihrer Begründung festzuhalten.

Was unterscheidet Kanzlei-Risikoanalyse und mandatsbezogene Risikobewertung?

Die Kanzlei-Risikoanalyse betrachtet die Risiken der eigenen Tätigkeit insgesamt. Die mandatsbezogene Risikobewertung betrifft den einzelnen Fall und die dafür angemessenen Maßnahmen. Beide Ebenen sind zu unterscheiden; eine Fallbewertung ersetzt nicht die übergreifende Analyse.

Ersetzt Normagon die fachliche Prüfung?

Die Software unterstützt die Organisation und Dokumentation. Welche Nachweise erforderlich sind, wie Angaben geprüft werden und welche weiteren Schritte angemessen sind, entscheiden die Verantwortlichen. Vorhandene Identifizierungs- und Prüfverfahren beziehen wir in das Gespräch über Ihren Einsatz ein.

Fachliche Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer

Weniger Rückfragen zur nächsten Fallakte.

Lernen Sie kennen, wie Normagon offene Prüfungen, verantwortliche Personen und dokumentierte Entscheidungen für Ihre Kanzlei zusammenbringt.

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